Aufgrund innergemeinschaftlicher Regeln ist es notwendig, dass Sie mit der Angabe der Rechnungsadresse auch Ihre Umsatzsteuer Identifikationsnummer angeben.
Hier ein interessanter Artikel dazu: https://www.invoiz.de/umsatzsteuer-identifikationsnummer-kleinunternehmer/
Wichtig: Als Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG haben Sie grundsätzlich keinen Anspruch auf umsatzsteuerfreie Rechnungen von anderen Unternehmern in der EU! Das ist in § 1a Abs. 3 Nr. 1b UStG geregelt.
Sollten (noch) keine Umsatzsteuernummer haben: Jeder, der bei einem deutschen Finanzamt als umsatzsteuerpflichtig geführt wird, kann eine Umsatzsteuer Identifikationsnummer beantragen. Der Antrag ist kostenlos und unverbindlich. Das heißt, die USt-ID wird vom Bundeszentralamt für Steuern ohne zusätzliche Gebühren vergeben.
Der Antrag kann online erfolgen. Hier gehts direkt zum Formular:
Ohne Umsatzsteueridentifikationsnummer sind Unternehmen in der EU verpflichtet, Rechnungen zuzüglich der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer zu stellen. Das Reverse Charge Verfahren (0% USt) darf in diesem Fall nicht angewendet werden.