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Wie ändere ich den Kontoinhaber?

Vor über einem Monat aktualisiert

Ein Wechsel des Kontoinhabers ist aus regulatorischen Gründen nicht möglich. Falls sich die rechtliche Struktur Ihres Unternehmens ändert, müssen Sie ein neues Firmenkonto eröffnen und das alte Konto schließen.

In bestimmten Fällen kann jedoch der gesetzliche Vertreter Ihres Unternehmens aktualisiert werden.

Dies erfolgt über unseren Banking-Partner Swan im Rahmen eines definierten Prüfprozesses.

Änderung des gesetzlichen Vertreters

Um den gesetzlichen Vertreter Ihres Firmenkontos zu ändern, muss der derzeitige gesetzliche Vertreter einen formellen Antrag beim Swan-Support stellen.

Die Anfrage kann über die bei Swan registrierte E-Mail-Adresse oder direkt über das Support-Portal in der Web-Banking-App eingereicht werden.

Schritte zur Änderung des gesetzlichen Vertreters

  • Neuen gesetzlichen Vertreter hinzufügen

    Ein Mitglied mit Berechtigung zur Verwaltung von Mitgliedschaften lädt den neuen gesetzlichen Vertreter in der Web-Banking-App ein.
    Das neue Mitglied nimmt die Einladung an und verifiziert seine Identität.

  • Nachweis der Unternehmenszugehörigkeit bereitstellen
    Reichen Sie ein gültiges Registrierungsdokument (z. B. Handelsregisterauszug) oder ein Protokoll der Gesellschafterversammlung ein, das die Rolle des neuen Vertreters bestätigt.

  • Vollmacht (falls zutreffend)
    Wenn der neue gesetzliche Vertreter per Vollmacht (Power of Attorney, POA) handelt, muss diese vom derzeitigen gesetzlichen Vertreter unterzeichnet und zusammen mit Kopien der Ausweisdokumente beider Personen eingereicht werden.

  • Bestätigung durch Swan
    Nach erfolgreicher Prüfung sendet das Swan-Support-Team eine E-Mail-Bestätigung, sobald der gesetzliche Vertreter aktualisiert wurde.

Bitte kontaktieren Sie unseren Support, wenn Sie Hilfe beim Wechsel oder bei der Einrichtung eines zweiten Kontos benötigen.

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