In unserer Blogreihe „Theorie: Unternehmen, Ziele und Liquidität“ sind wir auf die grundsätzliche Bedeutung des Themas Liquidität eingegangen. In Auszügen:
Eine der wichtigsten Nebenbedingungen für den Fortbestand der Unternehmung ist die Aufrechterhaltung des finanziellen Gleichgewichts bzw. der Zahlungsfähigkeit.
Wir haben festgestellt, dass die Liquidität für den Fortbestand des Unternehmens unerlässlich ist.
Entscheidungen über die Verwendung von Liquidität müssen auf einem geeigneten Informationsstand erfolgen.
Mangelnde Information bzw. eine Vernachlässigung der Überwachung der Liquidität kann zu massiven rechtlichen Problemen der Geschäftsführer führen.
Insofern kommt der Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen im Bereich des Liquiditätsmanagements wesentliche Bedeutung zu. Können doch – bei einer entsprechenden Dokumentation von Entscheidungen – Themen wie leichte bzw. grobe Fahrlässigkeit eindeutig ausgeschlossen werden.
Wird die Kompetenz zur Überwachung der Liquidität an einen Mitarbeiter delegiert, dann obligen diesem Mitarbeiter die Organisation und das Controlling der Liquidität.
Die Verantwortung für den Fortbestand verbleibt aber beim Geschäftsführer bzw. Eigentümer. Das ist vor allem essentiell, sollte es zu einer Zahlungsunfähigkeit kommen.